17.01.2023 Horizont Europa
Horizont Europa: Einschränkung der Teilnahme einiger ungarischer Einrichtungen
Planen Sie mit einer ungarischen Einrichtung einen Antrag in Horizont Europa? Dann aufgepasst! Denn seit dem 15. Dezember 2022 ist die Teilnahmefähigkeit einiger ungarischer Einrichtungen eingeschränkt. Grund sind Verstöße Ungarns gegen fundamentale Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit.
Die Einschränkung betrifft Horizont Europa-Finanzhilfevereinbarungen mit allen Einrichtungen, die unter das 2019 verabschiedete Akademie-Gesetz fallen beziehungsweise die über das darüber etablierte Stiftungsmodell verwaltet werden.
Auf der Webseite des EU-Büros finden Sie eine Liste der 21 Hochschulen, welche bis auf Weiteres in Horizont Europa nicht mehr zuwendungsfähig sind. Derzeit ist nicht abzusehen, wann die eingefrorenen EU-Mittel wieder freigegeben werden.
Weitere Details finden Sie im Durchführungsbeschluss des Rates.