09.01.2025 Horizont Europa
EU und Schweiz einigen sich zur Assoziierung an Horizont Europa
Im Dezember haben die EU-Kommission und die Schweiz den Abschluss der Verhandlungen über die Assoziierung der Schweiz an Horizont Europa bestätigt. Vorbehaltlich der noch ausstehenden Unterzeichnung des entsprechenden Abkommens können sich Schweizer Einrichtungen vollumfänglich an den Ausschreibungen des Horizont Europa-Arbeitsprogramms 2025 beteiligen.
Die Europäische Kommission hat nun zum 1. Januar 2025 eine Übergangsregelung vollständig aktiviert. Diese ermöglicht es Forschern und Innovatoren aus der Schweiz, ab dem Arbeitsprogramm 2025 an fast allen Ausschreibungen von Horizont Europa als Begünstigte teilzunehmen.
Was bedeutet das konkret? Teilnehmende Einrichtungen aus der Schweiz müssen im Projektantrag als Begünstigte („Beneficiaries“) berücksichtigt werden und können eine EU-Finanzierung beantragen. Sie sind dabei nicht auf die Rolle eines Teilnehmers („Participant“) beschränkt, sondern können auch die Koordination eines Verbundes übernehmen.
Eine Beteiligung der Schweizer Einrichtungen wird auch möglich sein, wenn das Assoziierungsabkommen mit der Schweiz nicht rechtzeitig in Kraft tritt und der Zuwendungsvertrag abgeschlossen werden muss. In diesem Fall erfolgt die Finanzierung durch die Schweizer Regierung und die Rolle im Projekt ändert sich vom "Begünstigten" zum "assoziierten Partner".
Weiterführende Informationen finden Sie in diesem Dokument der EU-Kommission und auf dieser Webseite der Schweizer Regierung.